FAQs


Auf dieser Seite versuchen wir häufig gestellte Fragen zu beantworten. Vollständig wird sie deshalb wohl nie sein...

 

Was ist im Krankheitsfall Ihres Kindes zu tun?

Informieren Sie die Klassenlehrerin oder das Sekretariat durch einen Mitschüler über das Fehlen Ihres Kindes. Sie können in Notfällen die Schule auch schriftlich (Mail: pfaffenwaldschule@stuttgart.de) oder telefonisch (0711/ 16 93280) vor Beginn des Unterrichts benachrichtigen.

Die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg legt legt konkret fest:
"Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).
Die Entschuldigung ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung (per Brief mit Unterschrift!) binnen drei Tagen nachzureichen."

Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit, sollten Sie uns dies selbstverständlich umgehend melden. Kopfläuse sind zwar keine Krankheit, aber trotzdem hoch „ansteckend". Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, dann teilen Sie dies bitte sofort der Schule mit, damit wir das Problem rasch in den Griff bekommen können. Ein in der Schule erhältliches Merkblatt informiert über die wichtigsten Einzelheiten.

 

Gibt es allgemeine Grundsätze für die Beurlaubung von Schülern?

Die Beurlaubung eines Schülers muss von den Erziehungsberechtigten vorher beim Schulleiter schriftlich beantragt werden. Davon ausgenommen sind Beurlaubungen von einer Dauer bis zu 3 Schultagen. In diesen Fällen entscheidet die Klassenlehrerin.

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien fallen immer in die Entscheidungskompetenz des Schulleiters und erfolgen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen.

 

Ich möchte mit der Schulleitung sprechen, was muss ich unternehmen?

Rufen Sie bitte im Sekretariat an (Tel. 216-93280) und sagen Sie, dass Sie mit der Schulleitung oder einer bestimmten Lehrkraft sprechen möchten. Frau Soovary wird Ihren Wunsch weitergeben und Sie bekommen zeitnah einen Termin. Sowohl Schulleitung als auch LehrerInnen sind vormittags im Unterricht und haben daher meist nicht sofort Zeit für ein Gespräch.

 

Wohin kann man sich wenden, wenn ein Kind mal was verliert?

Alle gefundenen Gegenstände können bei der Klassenlehrerin oder der Hausmeisterin, Frau Stolz abgegeben werden. Im UG, direkt zwischen den Kindertoiletten werden die aktuellen Fundstücke gesammelt. Sie können dort jederzeit abgeholt werden. Vor den Weihnachts- und Sommerferien werden alle Fundsachen auf drei großen Tischen im Foyer ausgelegt!

 

Welche Regelungen gibt es zum Schulweg?

Die Kinder fühlen sich sicherer, wenn sie ihren Schulweg mit Mitschülerinnen oder Mitschülern zusammen gehen. Unsere Tradition der (klassenübergreifenden) Laufgruppen bestätigt dies.

In der dunklen Jahreszeit können Sie zur Sicherheit auf dem Schulweg beitragen, indem Sie für helle Kleidung oder reflektierende Streifen sorgen. Denken Sie auch daran, dass der morgendliche Verkehr vor unserem Schultor, bedingt durch Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen, ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Ebenfalls aus Sicherheitsgründen dürfen die Kinder erst ab der vierten Klasse und nach der Teilnahme an der Jugendverkehrsschule mit dem Fahrrad in die Schule kommen.

 

Welche Verhaltensregeln gibt es für eventuelle Krisensiuationen?

Niemand hofft, dass sich eine Krisensituation an der Pfaffenwaldschule ereignet. Trotzdem möchten wir auch für diesen Fall gewappnet sein. Gemeinsam mit dem Elternbeirat wurden konkrete Verhaltensweisen abgesprochen. Diese werden Ihnen im Rahmen des ersten Elternabends ausgeteilt.